Komfort-Schutz
Fahrschüler-Unfallversicherung mit Komfort-Schutz
Im Komfort-Schutz sind alle Fahrschüler, Teilnehmer an Kursen, Seminaren und sonstigen Aus- und Weiterbildungsangeboten (z.B. für Berufskraftfahrer) der Fahrschule versichert.
Wenn Ihre Fahrschule als Sicherheits-Extra den Komfort-Schutz abgeschlossen hat, können Sie das an den Info-Flyern und Postern in blau erkennen.
Alle Fahrschüler, Teilnehmer an Kursen, Seminaren und sonstigen Aus- und Weiterbildungsangeboten der Fahrschule sind über einen Rahmenvertrag mit der Fahrlehrerversicherung VaG während des theoretischen und praktischen Unterrichts gegen Unfälle versichert. Unfälle auf dem direkten Weg zum und vom Unterricht sind mitversichert.
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen werden von der Fahrlehrerversicherung garantiert:
Invaliditätsleistung
60.000 Euro Grundsumme; Maximalleistung 120.000 Euro
Invalidität liegt immer dann vor, wenn es innerhalb eines Jahres aufgrund eines Unfalls zu einer dauernden körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit kommt. Ausgehend von der Grundsumme zahlen wir entsprechend dem Grad der Beeinträchtigung (bereits ab 1 %). Ab einem Invaliditätsgrad von 90 % verdoppelt sich die Leistung. Bei besonders schweren Verletzungen gibt es also deutlich mehr Geld von der Versicherung. Das bedeutet z.B.:
Invaliditätsgrad | Invaliditätsleistung |
60 % | EUR 36.000 |
90 % | EUR 108.000 |
100 % | EUR 120.000 |
Leistung im Todesfall
6.000 Euro
Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen, zahlen wir 6.000 Euro.
Bergungskosten
6.000 Euro
Wir ersetzen die Kosten für Rettung und die Suche nach Verletzten sowie die dadurch entstandenen Kosten für den Transport ins Krankenhaus und nach Hause.
Übergangsleistung
4.000 Euro
Bis der Grad der Invalidität festgestellt wird, kann einige Zeit vergehen. Um die bis dahin anfallenden Kosten abzudecken, gibt es die Übergangsleistung. Wir zahlen 4.000 Euro, wenn mindestens 6 Monate nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit von 50 % oder mehr besteht und auch durchgehend bestanden hat.
Krankenhaustagegeld /Genesungsgeld
20 Euro täglich
Wir zahlen 20 Euro für jeden Tag, an dem sich der Versicherte zur vollstationären Behandlung im Krankenhaus befindet (max. zwei Jahre). Für die gleiche Anzahl von Tagen, die er im Krankenhaus war (max. 100 Tage), zahlen wir noch einmal 20 Euro Genesungsgeld.