Ihr Sicherheits-Extra
Ihr Sicherheits-Extra
Warum hat Ihre Fahrschule eine Unfallversicherung abgeschlossen?
Allgemein herrscht die Meinung, dass Fahrschule und Fahrlehrer alle Schäden ersetzen müssen, die ein Fahrschüler bei einem Unfall während der Fahrstunde erleidet. Nur wenige Fahrschüler und Eltern wissen jedoch, dass dies nur dann der Fall ist, wenn der Unfall vom Fahrlehrer verschuldet wurde.
Aber was ist, wenn der Unfall zum Beispiel vom Fahrschüler selbst verschuldet wurde, ein Wildunfall oder ein geplatzter Reifen die Ursache war? - Pech gehabt!
Eine gesicherte Zukunft!
Ist eine bleibende körperliche oder geistige Beeinträchtigung die Folge eines Unfalles, kann die Schule, die Ausbildung oder der Beruf möglicherweise nicht mehr in der gewünschten Weise fortgesetzt werden. Im Extremfall kann sogar eine ständige Erwerbsunfähigkeit eintreten. Die Folgen sind erhebliche finanzielle Einbußen.
Und die gesetzliche Unfallversicherung?
Gesetzlichen Unfallschutz für Fahrschüler gibt es kaum:
- Die Berufsgenossenschaft zahlt nur bei Arbeitsunfällen.
- Eine ausreichende Leistung durch die gesetzliche Rentenversicherung kann bei jugendlichen Fahrschülern noch nicht erfolgen, weil sie noch nicht lange oder noch gar keine Beiträge eingezahlt haben.
Das Vertrauenspaket!
- Die Fahrschule erhält keine Provision von der Versicherung.
- Die Fahrlehrerversicherung erfährt Ihren Namen erst im Falle eines Unfalls.
- Die Fahrschule gibt Ihre Adresse nicht an Versicherungsvertreter weiter.
- Die Leistungen bekommen Sie unabhängig von eventuellen sonstigen Schadenersatzzahlungen.
- Sie sind Ihrer Fahrschule nicht gleichgültig. Sie will Sie rundum gut betreuen - deshalb bietet sie Ihnen diesen Versicherungsschutz.