Fahrschüler-Unfallversicherung mit Basis-Schutz

Im Basis-Schutz sind alle versichert, die in der Fahrschule eine Führerschein-Ausbildung machen. 

Wenn Ihre Fahrschule als Sicherheits-Extra den Basis-Schutz abgeschlossen hat, können Sie das an den Info-Flyern und Postern in orange erkennen.

Alle Fahrschüler der Fahrschule sind über einen Rahmenvertrag mit der Fahrlehrerversicherung VaG während des theoretischen und praktischen Unterrichts gegen Unfälle versichert. Teilnehmer von Kursen, Seminaren und sonstigen Aus- und Weiterbildungsangeboten sind nicht versichert.

Die nachfolgend aufgeführten Leistungen werden von der Fahrlehrerversicherung garantiert:

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Invaliditätsleistung

40.000 Euro Grundsumme; Maximalleistung 80.000 Euro

Invalidität liegt immer dann vor, wenn es innerhalb eines Jahres aufgrund eines Unfalls zu einer dauernden körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit kommt. Ausgehend von der Grundsumme zahlen wir entsprechend dem Grad der Beeinträchtigung (bereits ab 1 %). Ab einem Invaliditätsgrad von 90 % verdoppelt sich die Leistung. Bei besonders schweren Verletzungen gibt es also deutlich mehr Geld von der Versicherung. Das bedeutet z.B.:

Invaliditätsgrad

Invaliditätsleistung

60 %EUR 24.000
90 %EUR 72.000
100 %EUR 80.000

Leistung im Todesfall

4.000 Euro

Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen, zahlen wir 4.000 Euro.

Bergungskosten

4.000 Euro

Wir ersetzen die Kosten für Rettung und die Suche nach Verletzten sowie die dadurch entstandenen Kosten für den Transport ins Krankenhaus und nach Hause.

Übergangsleistung

2.000 Euro

Bis der Grad der Invalidität festgestellt wird, kann einige Zeit vergehen. Um die bis dahin anfallenden Kosten abzudecken, gibt es die Übergangsleistung. Wir zahlen 2.000 Euro, wenn mindestens 6 Monate nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit von 50 % oder mehr besteht und auch durchgehend bestanden hat.